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IMPRESSUM

tortechnik-niedersachsen.de ist eine Marke der
K&S Tortechnik UG (haftungsbeschränkt) - Ringstr. 12A - 30457 Hannover - Telefon: 0511 / 1054 9584
E-Mail:  info@tortechnik-niedersachsen.de - Steuernummer: 25/204/01200
Geschäftsführung: Elisabeth Schneider, geb. Kravtschenko - Registernummer: HRB 220285 - Amtsgericht Hannover

Impressum & AGB: Impressum

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Der K & S Tortechnik UG (haftungsbeschränkt)
  -  Stand September 2020  -

1. Allgemein

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Eventuellen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird ausdrücklich widersprochen, soweit sie nicht mit Unseren im Einklang stehen.

2. Angebote & Verträge

2.1 Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen sowie Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen

Bestätigung.

2.2 Konstruktionsänderungen behalten wir uns vor.

3. Preise

3.1 Es gelten die in unseren Verträgen und Auftragsbestätigungen genannten Preise. Sofern nicht anders vereinbart, sind diese Preise für drei Monate

nach Vertragsabschluss verbindlich. Danach können durch eingetretene Lohn- und Materialpreiserhöhungen die Preise nur im eingetretenen Umfang

der tatsächlichen Lohn- und Materialpreiserhöhungen angepasst werden. Bei der Berechnung ist die ursprüngliche Kalkulation beizubehalten.

3.2 Sofern nicht anders vermerkt, sind sämtliche Preise Nettopreise und gelten zuzüglich der am Tage der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer.

4. Lieferung

4.1 Bei Lieferungen ab Lager gehen Versand, Anfuhr und Lagerung zu Lasten und auf Gefahr des Bestellers.

4.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, welche die Lieferung wesentlich erschweren oder

unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

Zu solchen Ereignissen gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen etc. Auch wenn diese bei unseren Lieferanten oder

deren Unterlieferanten eintreten.

Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung,um die entsprechende Dauer der Ursache sowie einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben

oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4.3 Bei vereinbarten Lieferzeiten handelt es sich grundsätzlich um unverbindliche Fristen. Bei Überschreiten der Lieferfrist hat der Besteller eine

angemessene Nachfrist zu gewähren Diese darf drei Wochen nicht unterschreiten.

Wird die Lieferfrist einschließlich der angemessenen Nachfrist nicht eingehalten, haften wir ausschließlich für den Rechnungswert der Warenmenge,

die nicht fristgerecht geliefert wurde.

5. Rücktritt vom Vertrag

5.1 Wird bei Nachmessung festgestellt, dass die Montage nicht in der vorgesehenen Weise möglich ist berechtigt uns dies zum Rücktritt vom Vertrag.

5.2 Tritt der Besteller mit unserem Einverständnis vom Vertrag zurück, sind wir berechtigt, eine Entschädigung i.H.v. 20 % des Auftragswertes in

Rechnung zu stellen. Kann der Besteller nachweisen, dass der uns, durch den Rücktritt entstandene Schaden (entstandene Kosten, Aufwand und

entgangener Gewinn) wesentlich niedriger ist, kann die Summe reduziert werden.

6. Zahlung

6.1 Falls nicht anders vereinbart / in unseren Rechnungen angegeben, ist der Kaufpreis sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug von Skonto o.Ä.

fällig. Eine eventuelle Gewährung von Skonto ist nur möglich, wenn diese bei Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart wurde. Sie entfällt, sofern

andere Rechnungen offenstehen. Zahlungen gelten erst ab dem Tage als geleistet, an dem wir über den Zahlungsbetrag verfügen können.

6.2 Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5 % über dem Basiszinssatz für Verbraucher sowie 8 % über dem Basiszinssatz,

soweit der Besteller kein Verbraucher ist. Kommt der Besteller mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug, so werden sämtliche Verbindlichkeiten mit

diesem Tage fällig.

6.3 Die Zahlung mit Schecks, Wechseln und Banknoten im Nennwert von 200 € und 500 € ist ausgeschlossen.

6.4 Ist der Besteller mit der Zahlung in Verzug, steht es uns frei, die weitere Erfüllung des Vertrages abzulehnen.

Tritt eine erhebliche Gefährdung des Zahlungsanspruches ein, so sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheiten zu fordern.

Verweigert der Besteller Vorauszahlung und/oder Sicherheiten berechtigt uns dies zum Vertragsrücktritt incl. Anspruch auf Schadensersatz.

6.6 Aufrechnungen durch den Besteller sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Zurückbehaltungsrechte

stehen nur auf Grundlage des Vertragsverhältnis zu.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die Ware bleibt, auch wenn sie montiert ist, bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Im

Falle von Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware steht uns das (Mit-)Eigentum im Wert des Zustandes der Vorbehaltsware vor Be- oder

Verarbeitung an der dadurch entstehenden Sache zu. Eine Veräußerung der Vorbehaltsware ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr des

Bestellers zulässig.

Veräußert der Besteller die Vorbehaltsware weiter, tritt er zum Zeitpunkt der Veräußerung die Forderung gegen den Erwerber an uns ab. Der Besteller

hat den Erwerber dazu zu verpflichten, im Rahmen der aus der Weiterveräußerung resultierenden Zahlungspflicht direkt an uns Zahlung zu leisten.

Ausnahmen hiervon bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

7.2 Im Übrigen sind sonstige Verfügungen (insbesondere Sicherungsübereignung oder Verpfändung) über die Vorbehaltsware unzulässig.

7.3 Erfolgt eine Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Bestellers und ist hiervon die Vorbehaltsware betroffen, so ist uns dies sofort schriftlich und

unter Angabe aller erforderlichen Daten mitzuteilen.

8. Mängelhaftung

8.1 Die Frist zur Geltendmachung von Mängeln beträgt bei neu hergestellten Sachen zwei Jahre, bei gebrauchten, überarbeiteten Sachen sowie

kleineren

Arbeiten (z.B. Reparaturen) ein Jahr. Ist der Besteller Unternehmer, Kaufmann oder eine juristische Person, so beträgt die Gewährleistungsfrist bei neu

hergestellten Sachen ein Jahr, bei gebrauchten, überarbeiteten Sachen sowie kleineren Arbeiten, z.B. Reparaturen sechs Monate.

8.2 Bei einigen Fremderzeugnissen bestehen über die Gewährleistung hinaus Garantiezusagen des jeweiligen Herstellers.

Die Garantieverpflichtung des Herstellers geht nicht auf uns über. Ein Rechtsanspruch auf unsere Vermittlung in diesem Fall besteht nicht.

8.3 Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Mangelfreiheit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind uns sofort, spätestens aber

innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Ware, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich mitzuteilen. Der Einbau oder die

Verarbeitung hat dann zu unterbleiben.

Werden offensichtliche Mängel nicht, nicht rechtzeitig, oder nicht formgerecht gerügt, so entfällt diesbezüglich die Gewährleistung.

8.4 Sonstige Mängel sind uns innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnisnahme anzuzeigen.

8.5 Für Werbeaussagen oder Mängel in der Gebrauchsanweisung haften wir nur gegenüber Bestellern, die Verbraucher sind und nur im gesetzlich

bestimmten Umfang.

8.6 Geringfügige Fehler, die weder Wert noch Tauglichkeit oder Verwendbarkeit

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

wesentlich beeinträchtigen sind von der Haftung für Mängel ausgeschlossen.

8.7 Wir sind berechtigt, Nacherfüllung nach unserer Wahl vorzunehmen. Dies bedeutet, dass wir entscheiden, ob eine Mängelbeseitigung oder eine

Neulieferung vorgenommen wird. Schlägt die Nacherfüllung fehl, sind wir zu

einer wiederholten Nacherfüllung unter den in Satz 1 dargestellten Umständen berechtigt.

8.8 Der Besteller ist erst dann zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag und/oder zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt, wenn die

Nacherfüllung wiederholt fehlgeschlagen ist. Anspruch auf Schadenersatz besteht nur, soweit wir grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten haben.

Der Schadensersatz ist in jedem Fall auf das positive Interesse beschränkt. Schadensersatz für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen sofern diese

nicht auf Vorsatz beruhen.

8.9 Bei einem Rückgriffsanspruch des Bestellers gem. §§ 478 & 479 BGB muss er uns zunächst ermöglichen, den Mangel selbst nachzubessern. Erst

nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist kann der Besteller auf einen Zahlungsanspruch übergehen.

8.10 Für einige der von uns vertriebenen und ggf. eingebauten Produkte wird vom jeweiligen Hersteller eine Wartung in regelmäßigen Intervallen

vorgeschrieben. Für die regelmäßige Ausführung der Wartung ist der

Besteller bzw. der Betreiber verantwortlich. Wird diese Wartung nicht in dem vom Hersteller vorgeschriebenen Intervall durchgeführt oder von dritten

Personen durchgeführt, auf deren Sachkunde wir keinen Einfluss haben, erlischt der Anspruch auf Gewährleistung sofern der Mangel im Zuge der

Wartung erkannt oder durch die Wartung verhindert worden wäre. Im Zweifelsfall hat der Besteller auf seine Kosten den Nachweis zu erbringen, dass

ein Mangel nicht durch die vorgeschriebene, von uns durchgeführte sach- und fachgerechte Wartung erkannt oder verhindert worden wäre.

8.11 Stellt sich bei der Überprüfung des geltend gemachten Mangels heraus, dass dieser entweder nicht besteht, kein Anspruch auf Gewährleistung

besteht oder die Mangelhaftigkeit nicht von uns zu vertreten ist, so ist der Anspruch Erhebende uns gegenüber verpflichtet, die uns durch die

Überprüfung und Untersuchung des geltend gemachten Anspruches entstandenen Kosten zu ersetzen. Diese

werden mit den üblichen Sätzen unseres Unternehmens berechnet.

9. Dokumentation

9.1 Wir behalten uns vor, die von uns eingebauten Produkte im fertigen oder unfertigen Zustand auch fotografisch zu dokumentieren, sofern dies nicht

ausdrücklich durch den Besteller oder den Betreiber des Einbauortes untersagt ist. Solche Fotodokumente können von uns im Bedarfsfall für

Präsentationszwecke, auch in Print- und Onlinemedien, genutzt werden. Zu diesem Zweck werden sie anonymisiert, d.h. ggf. sichtbare Namen,

Hausnummern, Kfz-Kennzeichen, Personen o.ä. werden entfernt bzw. unkenntlich gemacht. Dieser Nutzung

kann der Kunde schriftlich widersprechen. Nach Eingang und Prüfung des Widerspruchs wird die Nutzung unmittelbar eingestellt.

10. Pflichtverletzungen

10.1 Unsere Haftung für Pflichtverletzungen beschränkt sich auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverstöße. Vorstehende

Schadensersatzbegrenzungen gelten nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers

oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines

gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

10.2 Wir haften grundsätzlich nicht für Pflichtverletzungen aus Leistungen, welche gemäß der vom Besteller geprüften und freigegebenen Zeichnungen

oder Muster erbracht wurden. Wir haben jedoch die Pflicht, den Besteller unverzüglich auf die Unmöglichkeit der technischen Umsetzung der Vorlagen

hinzuweisen, soweit dies für uns erkennbar ist. Bei der Erbringung von Leistungen nach Vorgabe des Bestellers ist unsere Haftung für die Verletzung

von Schutzrechten Dritter ausgeschlossen. Eine Prüfungspflicht unsererseits besteht im Hinblick auf Schutzrechte Dritter nicht.

11. Teilnahme an der Verbraucherschlichtung

11.1 Die K & S Tortechnik UG (haftungsbeschränkt) erklärt sich bei rechtlichen Konflikten mit Verbrauchern (§ 13 BGB) bereit, an

Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.

Die für die K & S Tortechnik UG (haftungsbeschränkt) zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist:

Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V.

Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein

Telefon: 07851 / 7957940

E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de

Webseite: www.verbraucher-schlichter.de

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1 Der Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

12.2 Soweit es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches

Sondereigentum handelt, ist der Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens. Wir

sind auch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar

werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll

diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die

Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für

den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

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